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Landwirtschaftliches Untersuchungswesen

Moderne Landwirtschaft - umweltgerecht und sicher

BfUL
Probenvorbereitung - Analyse - Auswertung  © BfUL

Die Sicherung der hohen Qualitätsstandards landwirtschaftlicher Produktionsmittel und Produkte sowie der Schutz der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung sind Ziele der Arbeit des Landwirtschaftlichen Untersuchungswesens. Dazu gehören auch die Abwehr von Gefahren für Mensch, Tier und Pflanze.

Sichere und präzise analytische Daten sind die Grundvoraussetzung für amtliche Kontrollen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in der Landwirtschaft sowie für die fachlich fundierte Weiterentwicklung und Bewertung landwirtschaftlicher Produktionsverfahren.

 

Die Analyse von Boden- und Düngemittelproben ist wichtig für Kontrolle der sachgerechten Düngung sächsischer Böden (Fachbereich 41). Die Ergebnisse dieser Untersuchungen nutzt das LfULG unter anderem bei der Durchführung von Feldversuchen in den Versuchsstationen oder bei Monitoring-Untersuchungen in Sachsen.

Untersuchungsspektrum:

Untersuchung von Düngemitteln, amtliche Düngemittelverkehrskontrolle

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Martina Runge, Tel. 035242-632-4125, E-Mail: Martina.Runge@smekul.sachsen.de

Amtliche Untersuchungen im Rahmen der Düngemittelverkehrskontrolle nach VDLUFA- und DIN EN-Normen

  • Primäre Makronährstoffe (P, K, N), Sekundäre Makronährstoffe (Ca, Mg, Na, S) und Spurennährstoffe (Fe, Zn, Cu, Mn, Co, Mo, B) als Gesamtgehalte oder in Extrakten
  • Schwermetalle (Cr, Ni, Pb, Hg, As, Cd, U) und organische Schadstoffe (PFT`s, AOX)
  • Krankheitserreger (Salmonellen)
  • Nebenbestandteile (Basisch wirksame Stoffe, Organische Substanz, Salzgehalt, pH-Wert)
  • Nitrifikations- und Ureasehemmstoffe

Weitere Informationen:

 

Untersuchung von Böden, Kultursubstraten, Lysimeter- und Niederschlagswasser, Makronährstoffe, pH-Wert, Gesamtkohlenstoff und –stickstoff

Ihr Ansprechpartner: Herr Hagen Nusche, Tel. 035242-632-4130, E-Mail: Hagen.Nusche@smekul.sachsen.de

Pflanzenverfügbare Nährstoffe (Nitrat- und Ammoniumstickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium) nach VDLUFA-Methodenbuch: Düngung - sachsen.de

 

Bodenuntersuchung, Mikronährstoffe, Schwermetalle

Ihr Ansprechpartner: Linda Rusche, Tel. 035242-632-4110 E-Mail: Linda.Rusche@smekul.sachsen.de

  • Pflanzenverfügbarer Anteil an Mikronährstoffen
  • Einzelelementmethoden nach VDLUFA-MB I (Cu, Mn, B, Zn)
  • CAT-Methode nach VDLUFA MB I
  • Mo nach TGL

Weitere Informationen:

Proben aus amtlichen Kontrollen von Pflanzen, Futtermitteln und anderen landwirtschaftlichen Matrices werden für das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsens (LfULG) sowie die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen untersucht. Diese Behörden nutzen die Analysenergebnisse zur Überwachung der Einhaltung von futtermittelrechtlichen Regelungen, im Bereich der Beratung, angewandten Forschung, Förderung, Überwachung, Berichterstattung und Dokumentation.

Im Rahmen der "Kooperationsvereinbarung Landwirtschaftliches Untersuchungswesen Mitteldeutschland" mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Sachsen-Anhalt und dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR) werden spezielle Untersuchungen an Futtermitteln und Pflanzen für die Kooperationspartner durchgeführt.

Untersuchungsspektrum:

Untersuchung von Futtermitteln im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung

Ihr Ansprechpartner: Frau Ngoc Tu Pham, Tel.: 035242-632-4214, E-Mail: Ngoc.Pham@smekul.sachsen.de

Untersuchungen von amtlichen Futtermittelproben nach den methodischen Vorgaben der Methodenkaskade in der VO (EU) 625/2017, Kap. IV, Art. 34; Abs. (1) u. (2)

  • Inhaltsstoffe (Trockensubstanz, Rohfett, Rohprotein, Rohfaser, Rohasche, Mengenelemente, Bestimmung der Zusammensetzung, ...)
  • Zusatzstoffe (Spurenelemente, Vitamine, Aminosäuren, Kokzidiostatika, Probiotika, Phytase, ...)
  • Unerwünschte und verbotene Stoffe (Chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Pflanzenschutzmittel (PSM), Polyfluorierte Chemikalien (PFC), Tierarzneimittelrückstände, Mykotoxine, Blausäure, Theobromin, Tierische Bestandteile, Ambrosia, Mutterkorn, Verpackungsreste, gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Mikrobiologischer Status)

Weitere Informationen:

 

Untersuchung von Pflanzen und Futtermitteln für das LfULG

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Theresa Zederer, Tel.: 035242-632-4230, E-Mail: Theresa.Zederer@smekul.sachsen.de

Folgende Untersuchungen von Pflanzenmaterial und Futtermitteln werden im Auftrag des LfULG durchgeführt:

  • Untersuchung von Getreide, Ölfrüchten, Körnerleguminosen, Silomais, Futtergräsern und kleinsamige Leguminosen im Rahmen von Landessortenversuchen und Wertprüfungen
  • Untersuchung von Ernteprodukten aus Pflanzenschutz-, Düngungs- und Bodenbearbeitungsversuchen, Grünfutterproben aus Dauergrünland- und Feldfutterversuchen oder auch Proben nachwachsender Rohstoffpflanzen
  • Futtermittelproben aus dem Versuchswesen im Bereich der Tierernährung
  • kontinuierliche Futterwertuntersuchungen im Rahmen der Produktionskontrolle in der Rinder-, Schweine- und Schaffütterung des Lehr- und Versuchsguts Köllitsch
  • Analysen von Grundfutterproben wie Gras- und Maissilagen, TMR, Silomais und Frischgras im Rahmen des sächsischen „Messnetz Futtermittel“

Die Untersuchungsparameter der Pflanzen und Futtermittel umfassen in erster Linie Inhaltsstoffe wie Rohasche, Rohprotein, Rohfaser, Rohfett, Stärke, Zucker, ELOS, Faserfraktionen, Mengen- und Spurenelemente und Aminosäuren. Hinzu kommen Analysen von unerwünschten Stoffen (z. B. Mykotoxine, Schwermetalle), mikrobiologische Untersuchungen und Spezialanalysen wie zum Beispiel Blausäure und Ergosterol. Darüber hinaus werden bei Silagen die Gärparameter pH-Wert, Milch-, Essig- und Buttersäure, Ethanol und Ammoniak-Stickstoff bestimmt.

Neben den klassischen chemischen Analyseverfahren kommen auch indirekte Messverfahren wie die Nahinfrarotspektroskopie und die Röntgenfluoreszenzanalyse zum Einsatz, die eine parallele Bestimmung von mehreren Parametern ermöglichen.

Weitere Informationen:

 

Untersuchungen von landwirtschaftlichen Matrices auf organische Rückstände und Kontaminanten

Ihr Ansprechpartner: Dr. Thomas Knobloch, Tel.: 035242-632-4220, E-Mail: Thomas.Knobloch@smekul.sachsen.de

  • Unerwünschte und verbotene Stoffe in Futtermitteln:
    • Chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), Polychlorierte Biphenyle (ndl-PCB), Pflanzenschutzmittel (PSM), Polyfluorierte Chemikalien (PFC)
       
  • PSM-Rückstandsanalysen im Rahmen der Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach § 59 PflSchG
    • Rückstandsbestimmungen in Boden, Pflanzen, Spritzbrühen
    • Untersuchungen von gebeiztem Saatgut
    • Spezialuntersuchungen bei Schadensfällen und nach Anzeigen
    • Nachverfolgung von PSM-Befunden der LUA
       
  • Mitarbeit bei Forschungsvorhaben des LfULG
    • Fischmonitoring: Bestimmung der PCB- und CKW-Gehalte in sächsischen Flussfischen
    • Biobett: Abbau von PSM-Wirkstoffen in Substrat
    • Dropleg: Effiziente Düsentechnologie zur Minimierung des PSM-Eintrags in die Rapsblüte

Ihre Ansprechpartnerin: Cindy Scheunemann, Tel.: 035242-632-4216, E-Mail: Cindy.Scheunemann@smekul.sachsen.de

Unerwünschte und verbotene Stoffe in Futtermitteln:

  • Tierarzneimittelrückstände als Verschleppung, Mykotoxine
  • Untersuchung von Futtermitteln (Einzelfutter, Silomais) im Rahmen des sächsisches „Messnetz Futtermittel“
    • unerwünschte Stoffe (Mykotoxine)
    • Gärsäuren
       
  • Unerwünschte Stoffe in sächsischen Getreide im Rahmen eines Monitorings
    • Mykotoxine (Fusarien)

Weitere Informationen:

 

Untersuchung auf gentechnische Veränderungen

Ihr Ansprechpartner: Dr. Karsten Westphal, Tel. 035242-632-4300, E-Mail: Karsten.Westphal@smekul.sachsen.de

Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle wird die Untersuchung auf gentechnisch veränderte Bestandteile (GVO) durchgeführt. Futtermittel, die nicht gemäß der VO (EG) Nr. 1829/2003 gekennzeichnet sind, werden auf in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile und auf eine Überschreitung des „Kennzeichnungsschwellenwerts“ von 0,9 % geprüft. Darüber hinaus erfolgt, soweit möglich, die Analyse auf Anwesenheit von in der EU nicht zugelassener oder unter die VO (EU) Nr. 619/2011 fallender gentechnisch veränderter Bestandteile.

  • Zerkleinerung / Homogenisierung der Futtermittelprobe
  • Extraktion und Reinigung der DNA aus der zerkleinerten Futtermittelprobe
  • Real-time PCR mit Element-, Konstrukt- und/oder Event-spezifischen Nachweismethoden in Abhängigkeit von der Fruchtart gemäß GVO-Screeningtabelle des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/07_Untersuchungen/screening_tabelle_gvoNachweis.html
  • Bei positivem Befund im Screening-Test (Element- und/oder Konstrukt-spezifische Methoden) erfolgt eine Identifizierung des gentechnisch veränderten Events mittels Event-spezifischer Methode.
  • ggf. Quantifizierung des Gehaltes des nachgewiesenen Events

Weitere Informationen:

 

Futtermittelmikrobiologie

Ihr Ansprechpartner: Dr. Henriette Mietke-Hofmann, Tel. 035242-632-4320, E-Mail:
Henriette.Mietke-Hofmann@smekul.sachsen.de

Die mikrobiologische Analyse von Futtermitteln wird zur Überprüfung der Unverdorbenheit und der Verkehrs- und Verwendungsfähigkeit durchgeführt. Dabei kommen folgende Verfahren zum Einsatz:

Zur Beurteilung der mikrobiologischen Beschaffenheit von Futtermitteln werden die Art und Anzahl von Hefen, Schimmelpilzen und Bakterien nach den Methodenvorgaben des VDLUFA bestimmt. Dabei wird zwischen produkttypischen (feldbürtige) und verderbanzeigenden (lagerbedingte) Mikroorganismen unterschieden. Die Gesamtbeurteilung erfolgt durch Vergleich mit bestehenden Orientierungswerten für das jeweilige Futtermittel und wird in Form von Qualitätsstufen (I bis IV) angegeben.

Die Orientierungswerte werden regelmäßig an die Marktsituation und Produktentwicklung durch das Arbeitsgremium Futtermittelmikrobiologie des VDLUFA angepasst.

  • mikrobiologische Beschaffenheit von Futtermittel
    • Analyse von Hefen, Schimmelpilzen und Bakterien
    • Differenzierung nach produkttypische (feldbürtige) und verderbanzeigende (lagerbedingte) Mikroorganismen
    • Gesamtbeurteilung anhand der VDLUFA Orientierungswerte und Angabe in Qualitätsstufe I bis IV


Kompletter Ansatz für eine mikrobiologische Qualitätsbeurteilung eines Futtermittels

                       
Typische Bakterienflora eines pflanzlichen Futtermittels


Typische Lagerpilzflora eines Getreides

http://vdlufa.org/Dokumente/Fachgruppen/FG6/Leitfaden_zur_Ableitung_von_OW_21-04-2017.pdf

  • Prüfung auf Salmonellen nach DIN EN ISO 6579 im Rahmen der Amtlichen Futtermittelkontrolle und des Nationalen Zoonosemonitorings
  • Qualitätsbeurteilung von Silagen:
    • sulfitreduzierende Clostridien
    • Listeria spec. und Listeria monocytogenes


Mikrobiologische Qualitätsbeurteilung von Silagen

  • Nachweis von pathogenen Bakterien mittels isothermaler Amplifikation - Bioluminiszenz-Verfahren (3M Molekular Detection System):
    • Salmonella spec.
    • Listeria spec.
    • Listeria monocytogenes
    • Campylobacter spec.
    • EHEC (O157)
       
  • Nachweis und Quantifizierung von Mikroorganismen, die als Futterzusatzstoffe zugelassen sind:
    • Bacillus spec. (B. subtilis, B. licheniformis, B. amyloliquefaciens, B. coagulans, B. toyonensis)
    • Enterococcus faecium
    • Lactobacillus spec. (L. rhamnosus, L. plantarum, L.buchneri, L. farciminis; L. brevis, L. casei, L. lactis, L.salivarius, L. fermentum, L. paracasei, Lactobacillus helveticus, Lactobacillus delbrueckii, L. kefiri, L.hilgardii)
    • Pediococcus spec. (P.acidilactici, P.pentosaceus)
    • Saccharomyces cerevisiae
    • Clostridium butyricum


Typische Bakterien als Futtermittelzusatzstoff

  • Prozesshygienekontrolle für Heimtierfutter aus tierischen Nebenprodukten nach VO (EU) 142/ VO 762 (2020):
    • Salmonellen
    • Enterobacterien

 

VRBD Agar – 911Lab
Enterobakterien eines rohen Heimtierfutters

Weitere Informationen:

Beschaffenheitsprüfung für die Saatgutverkehrskontrolle

Ihre Ansprechpartner:

Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle wird bereits anerkanntes (zertifiziertes) Saatgut auf allen Handelsstufen überwacht. Dazu werden auf Grundlage des Saatgutverkehrsgesetzes Verpackung, Verschließung, Kennzeichnung und Etikettierung der Saatgutpartien überprüft sowie repräsentative Saatgutproben zur Beschaffenheitsprüfung entnommen.

Untersuchungsspektrum:

  • Keimfähigkeit
  • Besatz mit anderen Samen
  • Kontrolle der Mischungsanteile bei Saatgutmischungen


Keimfähigkeitsuntersuchung an Grassamen

Weitere Informationen:


Reinheitsuntersuchung an Saatgut

Weitere Informationen:

 

Ausstellung von ISTA-Zertifikate für den internationalen Handel

Ihre Ansprechpartner:

Für den grenzüberschreitenden Handel mit Saatgut (außerhalb der EU) wird die Ausstellung von international gültigen Exportdokumenten gefordert. Während sogenannte OECD-Zertifikate die eindeutige Kennzeichnung, Verschließung und Versiegelung der Saatgutpartie dokumentieren und vom Referat 94 des LfULG ausgestellt werden, findet im Fachbereich 43 der BfUL die Ausstellung von ISTA-Zertifikaten statt. Diese Zertifikate bescheinigen die Saatgutuntersuchung nach den Vorgaben und Methoden (ISTA Rules) der International Seed Testing Association (ISTA), einer in mehr als 80 Ländern tätigen Organisation, deren Ziel die international einheitliche Saatgutuntersuchung ist. Neben Angaben zur Saatgutpartie (Herkunft, Fruchtart, Sorte, Partiemenge, Verpackung, Versiegelung) gibt das ISTA-Zertifikat vor allem Auskunft über die Ergebnisse der Beschaffenheitsprüfung (z.B. Keimfähigkeit, Technische Reinheit, Besatz mit anderen Samen, Feuchtigkeit, Tausendkornmasse, Begrannung, …) sowie über die zugrunde liegenden Prüfmethoden.

Die Ausstellung von ISTA-Zertifikaten ist nur den Saatgutlaboren vorbehalten, die von der ISTA nach einem strengen ISTA Akkreditierungsstandard geprüft und zugelassen sind („ISTA akkreditiert“). Dazu muss das Labor mit einem umfangreichen Qualitätsmanagement die hohen Anforderungen der ISTA erfüllen. So wird u. a. die Teilnahme an mindestens zwei Leistungstests pro Jahr gefordert, bei denen die Mitarbeiter des Labors ihre Untersuchungskompetenz an verschiedenen Samenarten unter Beweis stellen müssen.


ISTA Zertifikat für Saatgutlose

Weitere Informationen:

 

Untersuchung auf gentechnische Veränderungen

Ihr Ansprechpartner: Dr. Karsten Westphal, Tel. 035242-632-4300, E-Mail: Karsten.Westphal@smekul.sachsen.de

Im Rahmen eines bundesweiten Saatgutmonitorings wird seit 2001 jährlich konventionelles Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen untersucht. Die Durchführung dieses Monitorings erfolgt in Länderhoheit. Schwerpunktmäßig werden Saatgutproben der Fruchtarten Mais, Raps, Soja und Senf auf Anwesenheit gentechnisch veränderter Organismen geprüft. Für Saatgut existieren bisher keine Schwellenwerte für Verunreinigungen mit gentechnisch verändertem Saatgut. Damit reicht allein der Nachweis eines gentechnisch veränderten Organismus für ein Verkehrsverbot der betroffenen Saatgutpartie aus. Die molekularbiologischen Untersuchungen richten sich nach der Methode G 30.00-2 „Nachweis von gentechnischen Veränderungen in Saatgut - Untersuchungsablauf“ aus der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 28b GenTG.

Untersuchungsspektrum:

  • Bestimmung der Tausendkorngewichtes
  • Herstellen von 3 Teilproben mit je 1.000 Samen
  • Zerkleinerung/ Homogenisierung der Teilproben
  • Extraktion und Reinigung der DNA aus den zerkleinerten Teilproben
  • Real-time PCR mit Element-, Konstrukt- und/oder Event-spezifischen Nachweismethoden in Abhängigkeit von der Fruchtart gemäß GVO-Screeningtabelle des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit [www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/07_Untersuchungen/screening_tabelle_gvoNachweis.html]
  • Bei positivem Befund im Screening-Test (Element- und/oder Konstrukt-spezifische Methoden) erfolgt eine Identifizierung des gentechnisch veränderten Events mittels Event-spezifischer Methode.


Quantifizierungskurven für die Auswertung der Real-time PCR

Weitere Informationen:

 

Beschaffenheitsprüfung für die Saatgutanerkennung

Ihre Ansprechpartner:

Bevor Saatgut vermarktet werden darf, müssen die Saatgutpartien zur Umsetzung der Vorgaben des Saatgutverkehrsgesetzes und der Saatgutverordnung ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Wesentliche Bestandteile des Anerkennungsverfahrens sind die Feldbesichtigung und die Beschaffenheitsprüfung. Unter Beschaffenheitsprüfung versteht man die Untersuchung von Saatgutproben auf wichtige Qualitätsparameter. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen fließen in den Anerkennungsbescheid ein. In Sachsen ist das Referat 94 des LfULG als Anerkennungsstelle tätig und für eine ordnungsgemäße Probenahme verantwortlich. Die Beschaffenheitsprüfungen werden im Fachbereich 43 der BfUL durchgeführt. Jede Saatgutrobe wird während der Beschaffenheitsprüfung im Saatgutlabor nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien der Saatgutverordnung, Anlage 3 geprüft. Diese sind:

  • Technische Reinheit
  • Besatz
  • Keimfähigkeit
  • Keimfähigkeit nach Laborbeizung
  • Lebensfähigkeit (Schnelltest mittels TTC-Methode)
  • Feuchte
  • Tausendkornmasse
  • weitere Parameter, wie Fluoreszenz (Hafer), Begrannung, Kalttest/Triebkraft und zusätzliche Qualitätsnormen auf Kundenwusch

Untersuchung der Backqualität von Getreide

Ihr Ansprechpartner:

Hochwertiges Getreide ist die Grundlage für die Herstellung von Brot und feinen Backwaren. Zur Beschreibung der unterschiedlichen Qualitätseigenschaften von Getreidesorten wird im Rahmen der Landessortenversuche und der verschiedenen Projekte des LfULG die Backqualität bestimmt. Diese wird durch verschiedene Laborparameter beschrieben.

  • Bestimmung der Fallzahl von Getreide
  • Bestimmung des Sedimentationswertes von Getreide
  • Hektolitergewicht
  • Feuchtebestimmung


Bestimmung des Sedimentationswertes

Weitere Informationen:

 

Mitwirkung bei der besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung von Konsumgetreide

Ihr Ansprechpartner:

Im Auftrag vom Referat 33 des SMEKUL wird die besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) von Getreide und Raps durchgeführt. Das Ziel der BEE ist es, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, d. h. zum Zeitpunkt der Ernte, objektive Ergebnisse über Menge und Qualität der Ernte ausgewählter Fruchtarten zu erhalten. Die sächsischen Ergebnisse fließen in die bundesweite jährliche statistische Datenerhebung ein. Für die Qualitätsermittlung werden folgende Analysen durchgeführt:

  • Bestimmung des Feuchtegehaltes
  • Ermittlung des Schwarzbesatzes
  • Bestimmung des Mutterkorngehaltes
  • Ermittlung von Auswuchs

Weitere Informationen:

 

Sortenidentifizierung von Kartoffeln

Ihr Ansprechpartner:

Für das LfULG werden im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für Pflanzkartoffeln bei Verdacht einer Sortenvermischung Proben auf ihre Sortenzugehörigkeit untersucht. Beim Vorliegen einer Fremdsorte in der Probe kann auf Wunsch des Auftraggebers, die Fremdsorte identifiziert werden.

Die Sortenidentifizierung von Kartoffeln basiert auf einer Gel-Elektrophorese von Kartoffelpresssäften. Bedingt durch die Erbanlagen hat jede Sorte im Presssaft ein charakteristisches Proteinspektrum, das über eine Elektrophorese im Gel aufgetrennt wird. Man erhält ein für jede Sorte typisches Proteinbandenmuster. Die Bandenmuster der Probenknollen lassen sich nach einer Anfärbung (Protein-, Esterasen- und Peroxidasenfärbung) mit dem Bandenmuster des auf demselben Gel aufgetragenen Presssaftes einer Referenzkartoffelknolle der deklarierten Sorte vergleichen.

Untersuchungsspektrum:

  • Bestimmung der Sortenechtheit (6 Knollen)
  • Bestimmung der Sortenreinheit (15 Knollen)
  • ggf. Identifizierung von Fremdorten


Fließschema zur Sortenbestimmung von Kartoffeln

 

Qualitätsuntersuchungen von Äpfeln

Ihr Ansprechpartner:

Für das Referat 81 (Obst-, Gemüse und Weinbau) des LfULG werden zur Bestimmung des Erntetermins bzw. zur Einordnung der Sorten in Bezug auf ihre Inhaltsstoffe werden Äpfel auf folgende Parameter untersucht:

  • Bestimmung der Fruchtfleischfestigkeit
  • Ermittlung des Stärkeabbaus
  • Bestimmung der löslichen Trockenmasse
  • Bestimmung des Säuregehaltes

Weitere Informationen:

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11443

 

Kontrolle der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Ihr Ansprechpartner:

Gefrorenes Geflügelfleisch darf gemäß der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 nur vermarktet werden, wenn der Wassergehalt einen festgelegten technisch nicht vermeidbaren Wert überschreitet. Deshalb werden im Rahmen der Kontrollen zur Einhaltung der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch durch das LfULG folgende Analysen durchgeführt:

  • Bestimmung des Fremdwassergehaltes über den Auftauverlust bei tiefgefrorenen Geflügelschlachtkörper
  • Bestimmung des Fremdwassergehaltes von Geflügelteilstücken, erfolgt über die Ermittlung des Wasser/Rohprotein-Verhältnisses


Auftauvorgang von Hähnchenschlachtkörpern bei 42 °C im Wasserbad

Weitere Informationen:

 

Herstellung von Spermaverdünner

Ihr Ansprechpartner:

Für die Aufbereitung von Frischsamen der Hengste des Landgestütes Moritzburg werden jährlich etwa 200 l Spermaverdünner bereitgestellt. Die Landbeschäler werden auf den Besamungsstationen im Hauptgestüt Graditz, im Landgestüt Moritzburg und in Marlishausen über die künstliche Besamung züchterisch eingesetzt. Gemeinsam mit den Hengsten auf den Deckstationen dienen sie der Unterstützung der Landespferdezucht.


Herstellung und Einsatz des Spermaverdünners

Weitere Informationen:

Im Rahmen amtlicher Überwachungsaufgaben (z. B. bei Export / Import) sowie europäischer oder nationaler Kontroll- und Überwachungsprogramme ist die Diagnose von Pflanzenkrankheiten und tierischen Schaderregern zwingend erforderlich.

Eine gezielte Probenahme und Untersuchung ermöglicht die frühzeitige Erkennung gefährlicher-Schaderreger, erlaubt die Einschätzung des möglichen Schadpotenzials sowie die Festlegung notwendiger Gegenmaßnahmen.

Weitere Informationen:

Darüber hinaus wird anhand des Nachweises pflanzenpathogener Schaderreger an Pflanzen oder im Boden die amtliche Schaderregerüberwachung in Pflanzenbeständen, die Erarbeitung von regelmäßigen Warndiensten oder die Validierung von Prognosemodellen für die sächsische Landwirtschafts- und Gartenbaupraxis unterstützt.

Weitere Informationen:

Probenmaterial

Im Fachbereich werden verschiedenste Pflanzenarten, Materialien pflanzlichen Ursprungs, Bodenproben oder Insekten aus Pflanzenschutzversuchen, Forschungseinrichtungen, Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben, Baumschulen, der Züchtung, dem Handel, dem öffentlichen Grün sowie aus dem Forst untersucht.

Untersuchungsmethoden

Im akkreditierten Bereich erfolgt die Diagnose in der Regel auf Grundlage von Untersuchungsmethoden der European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO) oder der International Seed Testing Association (ISTA). Das Spektrum der Untersuchungen umfasst visuelle, mikroskopische, serologische, mikro- oder molekularbiologische Verfahren.

Weitere Informationen:

Ihre Ansprechpartner:

  • Fachmodul Abfall
  • Futtermittel
  • GVO

Akkreditierungen sind im Hauptverzeichnis unter Umwelt- und Qualitätsmanagement zu finden (DAkkS und ISTA).

Hier gelangen Sie zur Ringversuch-Seite.

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