Hauptinhalt

Ringversuche nach Fachmodul Abfall

Die länderübergreifenden Ringversuche (LÜRV) dienen der Kompetenzprüfung von Untersuchungsstellen als Grundlage einer Notifizierung nach AbfKlärV und BioAbfV.

Notifizierungen werden für Untersuchungsstellen mit Geschäftssitz in Sachsen erteilt. Erteilte Notifizierungen gelten bundesweit.

Eine Datenbank der notifizierten Stellen aller Länder für die Bereiche Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser finden Sie unter www.resymesa.de. Darüber hinaus bietet das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) weitergehende Informationen zu Notifizierung, Ringversuchen und gesetzlichen Grundlagen sowie der entsprechenden Verordnungen.

Das Fachmodul Abfall zur Verwaltungsvereinfachung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich ist mit Stand Mai 2023 von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) neu veröffentlicht worden. Es  regelt unter anderem die Kompetenzfeststellung und Zulassung von Untersuchungsstellen nach Klärschlamm-, Bioabfall-, Altöl- und Altholzverordnung.

Grundsätzlich dürfen für Probenahme und Analytik im Rahmen der BioabfV und der AbfKlärV nur Untersuchungsstellen beauftragt werden, die über eine entsprechende Notifizierung (Zulassung) verfügen. Die Notifizierung erfolgt in Sachsen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 41 (Kreislaufwirtschaft) in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL), Geschäftsbereich Landwirtschaftliches Untersuchungswesen.

Die Notifizierung kann separat für jeden im Fachmodul angegebenen Teilbereich beantragt werden.

Der Antrag ist rechtskräftig unterschrieben gemeinsam mit den weiteren geforderten Unterlagen an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 41 Kreislaufwirtschaft, Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden zu übermitteln.

zurück zum Seitenanfang